Kant. Doppelinitiative: HEV bleibt am Ball

Brunnen, 26. April 2013: Vor bald einem Jahr reichte der Hauseigentümerverband Kanton Schwyz seine kantonale Doppelinitiative bei der Staatskanzlei ein. Das Volksbegehren, welches mit über 4'000 Unterschriften zustande kam (doppelt soviele Unterschriften wie gesetzlich erforderlich), will bei den Liegenschafsschätzungen – und damit auch beim NFA – Gegensteuer geben. Denn mit der letzten generellen Neuschätzung löste der Kanton Schwyz selbst nach den vorsichtigen Berechnungen der kantonalen Verwaltung einen zusätzlichen, jährlich wiederkehrenden Beitrag an den NFA von mehr als vier Millionen Franken aus. So gesehen, subventionieren hiesige Haus-, Stockwerk- und Grundeigentümer die Nehmer-Kantone. Zudem soll mit der Doppelinitiative die Schätzungsdynamik gebrochen werden. Die Gespräche mit den zuständigen Stellen sind im Gange. "Uns wurde mitgeteilt, dass die Steuerverwaltung bis zu den Sommerferien einen Bericht zu Handen des Regierungsrates vorlegen wird", so Roman Weber, Geschäftsführer des HEV Kanton Schwyz. "Wir bleiben am Ball."

Volkszählung im Kanton Schwyz

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat die eidgenössische Volkszählung vereinfacht. Es nutzt zu einem grossen Teil Informationen, die in den Gebäude-, Wohnungs- und Einwohnerregistern bereits vorhanden sind. Um die bestmögliche Genauigkeit der Volkszählungsstatistiken zu gewährleisten, muss die Qualität der zugrunde gelegten Informationen in regelmässigen Abständen überprüft werden.

Dafür wird schweizweit in knapp 500 zufällig ausgewählten Gebieten die Gebäude-, Wohnungs- und Haushaltssituation unabhängig von den Registern erfasst. Diese Erhebung besteht aus einer Ortsbegehung mit Gebäude- und Wohnungserfassung (ca. 12‘000 Gebäude) sowie einem kurzen Haushaltsinterview. Das Ziel der Erhebung ist, die Abdeckung der Basisstatistiken zu schätzen. Die tatsächliche Situation vor Ort wird mit den aus den Registern gezogenen Informationen verglichen, und dabei wird erfasst, ob Einheiten (Personen, Gebäude oder Wohnungen) fehlen oder zweimal gezählt wurden. Zu diesem Zweck werden Mitarbeiter des Erhebungsinstituts LINK im Feld die Angaben zu den Gebäude und Wohnungen kontrollieren und Personen befragen.

Die Haupterhebung (EPr) findet vom 2. Mai bis zum 6. Juli 2013 statt. Im angehängten Dokument finden Sie die Liste der von der EPr betroffenen Gemeinden und Ortschaften im Kanton Schwyz.

Liste Kanton Schwyz